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Wie groß darf ein HPL Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Das muss man vor dem Kauf vom Gartenhaus beachten

Mein Grundstück ist mein Königreich, in dem mir niemand vorschreibt, was ich zu tun oder zu lassen habe? – Von wegen! Gartenhaus-Besitzer müssen eine Reihe von Bestimmungen, Gesetzen und Paragrafen im Blick haben. Die wichtigsten davon stellen wir hier vor.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschattungsabgabe, Beschädigungsversicherung, Bußgeldbescheid: Absurde Regeln auch für Gartenbesitze
  2. Standort und Größe: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?
  3. Haben es Schrebergärtner einfacher? Kommt darauf an…
  4. Grenzbebauung: Bis zur Grundstücksgrenze ist’s (nicht immer!) erlaubt

1. Beschattungsabgabe, Beschädigungsversicherung, Bußgeldbescheid: Absurde Regeln auch für Gartenbesitze

 

Opa Schulze und Nachbarfamilie Schmidt haben ihren Traum vom eigenen Design Gartenhaus verwirklicht – doch beinahe wäre es schiefgegangen. Denn was gefällt, ist nicht immer erlaubt, der Bürokratie sei Dank: Für in den bayerischen Luftraum ragende Markisen ist eine Beschattungsabgabe zu entrichten, in Schleswig-Holstein rügten die Behörden einst einen Fotografen, er müsse aus Arbeitsschutzgründen Fenster in seine Dunkelkammer einbauen lassen, und Kies-transportierende Spediteure müssen ihre Fracht hierzulande gegen Beschädigung versichern. Die Steinchen könnten bei einem Unfall ja kaputtgehen.

 

Prinzipiell kann Ihnen ähnliches auch beim Gartenhausbau passieren: Das Baurecht schreibt vor, dass „vor Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung vorliegen muss“ – nicht jedoch, wenn der geplante Bau „als genehmigungsfrei anzusehen ist“. Aha.

 

Tja, und wann ist dies so? Was ist beim Design Gartenhausbau erlaubt und was nicht?

Ganz einfach: Beherzigen Sie unsere nachfolgenden Tipps, und Sie sind gegen Bußgeldbescheide und staatliche Schildbürgerstreiche gewappnet.

 

2. Standort und Größe: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

 

Als Erstes ist zu klären, ob Ihr modernes Gartenhaus möglicherweise in einem „Außenbereich“ (sprich: außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen) errichtet werden soll. Falls ja, wird es aufwändig: Bauten abseits von Siedlungen auf freiem Gelände erfordern in fast allen Bundesländern eine behördliche Genehmigung, die zudem (aus Umweltschutz- oder anderen Gründen) oft nicht erteilt wird.

 

Möchten Sie Ihr Häuschen hingegen in einem bereits besiedelten Areal aufstellen – also innerhalb bestehender Ortsgrenzen, zum Beispiel im Garten – ist es etwas weniger kompliziert. Als Erstes kommt es auf den Brutto-Rauminhalt an: In manchen Bundesländern (unter anderem in Berlin, Bremen, Sachsen und dem Saarland) sind mit maximal 10 Kubikmetern genehmigungsfrei nur recht winzige Hütten erlaubt, in anderen (etwa in Bayern, Brandenburg und NRW) darf das HPL Gartenhaus stattliche 75 Kubikmeter Raumvolumen haben. In Baden-Württemberg wiederum liegt das genehmigungsfreie Raumvolumen von Gartenhäusern mit 40 Kubikmetern in der Mitte. Zusätzliche Regelungen machen jedoch dem deutschen EU-Bürger das Leben und das Gartenhausaufstellen zusätzlich schwer – hier und hier finden Sie aber zwei zumindest halbwegs taugliche Wegweiser durch den föderalistischen Paragrafen-Dschungel.

 

Zehn Kubikmeter also in Sachsen oder Berlin – das ist ein Schuppen mit fünf Quadratmetern Grundfläche, in dem Sie gerade noch so eben stehen können. Doch selbst einen solchen darf man nicht beliebig auf dem eigenen Grundstück platzieren (siehe unten). Auch für Toiletten, Feuerstätten, Beheizungsanlagen oder einen Stromanschluss ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Dauerhaftes Wohnen im modernen Gartenhaus beziehungsweise dessen regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum ist laut Gesetz sowieso verboten.

 

3. Haben es Schrebergärtner einfacher? Kommt darauf an…

 

Unkomplizierter ist’s in Kleingartenkolonien, und zwar unabhängig vom Bundesland: Laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) benötigt man keine Baugenehmigung, falls die Grundfläche der Gartenlaube höchstens 24 Quadratmeter (inklusive überdachtem Freisitz!) beträgt. Das BKleinG schreibt jedoch auch vor, dass mindestens ein Drittel der Fläche zum Gemüse- und Obstanbau genutzt werden muss – und selbst die Höhe der Hecke zum benachbarten Schrebergarten ist genauen Bestimmungen unterworfen, während beispielsweise die dauerhafte Zierfischhaltung auf der eigenen Parzelle sogar verboten sein kann.

 

Auch in der Kleingartenkolonie darf man die gepachtete Gartenlaube nicht als Dauerwohnsitz nutzen, sondern nur als Schutz vor schlechtem Wetter und zur Unterbringung von Gartengeräten. Bei gelegentlichen Übernachtungen drücken manche Schrebergartenvereine jedoch schon mal ein Auge zu. 

 

4. Grenzbebauung: Bis zur Grundstücksgrenze ist’s (nicht immer!) erlaubt

 

Soll das neue HPL Poolhaus hingegen im eigenen Garten stehen, brauchen Sie keine Kleingartenverordnungen zu beachten – dafür aber die gesetzliche Mindestdistanz zum Nachbargrundstück. Auch hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen: Laut deren Bauverordnungen ist eine Grenzbebauung nur mit Bauten von höchstens drei Metern Höhe möglich (in Schleswig-Holstein: 2,75 m). Einzuhalten ist auch die maximale Gesamtlänge der Grenzbebauung (neun Meter an einer Nachbargrenze) sowie eine maximale – einstöckige! – Gebäudehöhe von (meist) drei Metern.

 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen, um etwaige Fragen abzuklären und so zu vermeiden, dass Versäumnisse später zu Ärger oder gar einem Zwangsabriss führen.

 

Und in jedem Fall sollte man vor Baubeginn mit den Nachbarn sprechen, um Streitigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen. Denn mal ehrlich: Wer möchte sich die Freude am neuen Gartendomizil wegen unnötigen Missverständnissen vermiesen lassen? Geht man mit dem Thema hingegen offen und transparent um, kann man sich fast immer einigen – und wer weiß, vielleicht möchten Sie die Nachbarn ja sogar zum nächsten Grillfest einladen?

 

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Wie groß darf ein HPL Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

In Folge 3 geht es hier demnächst ums individuell nach Maß gestaltete Gartenhaus, und wie man es passgenau plant und in Auftrag gibt.

 
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